Handyversicherung
Das Smartphone ist heutzutage zu unserem ständigen Begleiter geworden. Es passiert schnell, dass das Handy aus der Hosentasche fällt oder sogar gestohlen wird. Eine Handyversicherung fängt Sie finanziell auf und schützt somit vor unnötigem Ärger.
- Materialfehler
- Konstruktionsfehler
- Produktionsfehler
- Displayschaden
- Gehäuseschaden
- Ladebuchse defekt
- Tastendefekt
- Sensordefekt
- Wasserschaden
- Überspannung
- Sofortschutz
- Diebstahl
Häufig gemeldete Schadensfälle
Welche Schäden deckt die Handyversicherung ab?
- Displayschaden
Der Displaybruch, verursacht durch einen Sturz, ist der häufigste Defekt, der an einem mobilen Gerät auftreten kann. Vielleicht ist das Smartphone danach in einem funktionsfähigen Zustand, jedoch ist die Optik störend und die Anwendung eventuell eingeschränkt. Die Geräteversicherung fängt den Bruchschaden auf, der keiner Garantieleistung unterliegt.
- Bedienungs- und Hardwarefehler
Die Geräte werden in der elektronischen Ausstattung immer ausgefeilter und möglicherweise komplizierter. Sollte Ihnen ein Bedienungsfehler unterlaufen oder eine unsachgemäße Anwendung vorliegen, können Sie auf den Versicherungsschutz der Geräteversicherung bauen.
- Kurzschluss und weitere Elektronikschäden
Spannungsschwankungen, verursacht durch Kurzschlüsse oder Überspannungen in Stromleitungen, können Ihr mobiles Gerät ernsthaft schädigen. Auch extreme Temperaturen führen möglicherweise zu einem Displayschaden oder ruinieren den Akku. Die Geräteversicherung übernimmt solche Schäden, die durch technische Defekte entstehen können.
- Optional: Schutz vor Diebstahl
Die Smartphones werden immer teurer und die Diebe immer raffinierter. Ein zusätzlicher Diebstahlschutz kann für einen geringen Betrag dazu gebucht werden. Raub, Einbruch und Diebstahl werden durch die optionale Versicherung abgedeckt.
- Wasserschaden
Kaffee über den Laptop ausgeschüttet? Ein Wasserschaden ist kein Garantiefall und verursacht enorme Schäden am Gerät. So ein Missgeschick ist schnell passiert, beugen Sie dem Ärger durch eine Geräteversicherung vor.
- Vandalismus und Sabotage
Sobald Dritte Ihr mobiles Gerät vorsätzlich zerstören, geht man von Vandalismus aus. Bei mutwilliger Zerstörung durch Dritte greift die Geräteversicherung ebenfalls.
- Kurzschluss und weitere Elektronikschäden
Spannungsschwankungen, verursacht durch Kurzschlüsse oder Überspannungen in Stromleitungen, können Ihr mobiles Gerät ernsthaft schädigen. Auch extreme Temperaturen führen möglicherweise zu einem Displayschaden oder ruinieren den Akku. Die Geräteversicherung übernimmt solche Schäden, die durch technische Defekte entstehen können.
- Weltweiter Versicherungsschutz
Der Schutz der Geräteversicherung greift überall, unabhängig davon, in welchem Teil der Erde Sie sich gerade befinden. Das Online-Service-Portal ist rund um die Uhr verfügbar.
FAQ – Handyversicherung
Die Höhe der Selbstbeteiligung hängt vom gewählten Tarif ab.
Bei Abschluss des “Basis” Tarif errechnet sich die Selbstbeteiligung vom Neukaufwert des Gerätes. Die Staffelung ist wie folgt:
25,00 € bei einem Neukaufwert bis einschließlich 249,99 €
50,00 € bei einem Neukaufwert von 250,00 € bis einschließlich 499,99 €
75,00 € bei einem Neukaufwert von 500,00 € bis einschließlich 749,99 €
100,00 € bei einem Neukaufwert von 750,00 € bis einschließlich 3.000,00 €
Sollten Sie den Tarif “Comfort” oder “Premium” wählen, ist die Höhe der Selbstbeteiligung lediglich 30,00 €.
Auf Online-Vergleichsplattformen wie Idealo können Sie den Marktwert Ihres Gerätes zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses feststellen. Wir helfen Ihnen auch jederzeit telefonisch oder per Mail, den Kaufpreis für Ihr Gerät zu bestimmen.
Die Laufzeit beim Monatstarif beträgt 24 Monate. Nach Ablauf der 24 Monate kann der Vertrag durch das tägliche Kündigungsrecht jederzeit gekündigt werden.
Sie benötigen kein PayPal Konto. Der Einmalbeitrag kann auch über Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt werden.
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Anschrift
- Kontaktinformationen (E-Mail und Telefonnummer)
- IMEI-Nummer (bei Mobilfunk) / die Seriennummer des Gerätes
- Kaufpreis des Gerätes
- Alter des Gerätes
- Sturz- und – Bruchschäden
- Displayschäden
- Unsachgemäße Handhabung
- Wasser- und Feuchtigkeitsschäden
- Sabotage, Vandalismus
- Explosion, Implosion, Induktion
- Blitzschlag, Überspannung, Kurzschluss
Der Tarif “Premium” leistet darüber hinaus bei:
- Raub
- Diebstahl
- Plünderung
Elektrogeräte, die nicht älter als 6 Monate sind, können versichert werden. Ein Elektrogerät zählt als Gebrauchtgerät, wenn es später als 7 Tage nach Neukauf versichert wird.
Der Versicherungsbetrag wird durch den Kaufpreis des Handys beim Neukauf bestimmt. Das bedeutet, je günstiger Ihr Gerät, desto niedriger auch der Versicherungsbeitrag.
Der Zeitwert Ihres Gerätes ist abhängig von der Zeit, die seit Neukauf vergangen ist. Wenn Sie das Gerät beispielsweise gerade erworben haben, beträgt die Erstattung 100 % des Neukaufpreises. Nach 12 Monaten sinkt der Zeitwert auf 80%, nach 24 Monaten auf 60 % und ab 36 Monaten auf 40 % des Neuwertes. Eine detaillierte Zeitwerttabelle finden Sie in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Sobald die Reparaturkosten eines Schadens den Zeitwert des Gerätes übersteigen, spricht man vom Totalschaden.
Bei einem Monatsbeitrag können Sie nach Ablauf der 24 Monate täglich kündigen. Haben Sie den Einmalbeitrag abgeschlossen, haben Sie die Wahl zwischen 12, 24 oder 36 Monaten. Die Versicherung läuft nach der gewählten Laufzeit automatisch aus. Sollte ein Schaden eintreten, besteht ein beiderseitiges Kündigungsrecht. Eine schriftliche Kündigung (auch per Mail) ist hierbei ausreichend.